Ziel des Lobbyregisters ist es, Strukturen der Einflussnahme durch Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter auf den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess transparent nachzuvollziehen. Es soll dazu beitragen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Legitimität der Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse von Parlament und Regierung zu stärken. Dadurch soll mehr Transparenz bezüglich der Beteiligung von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern an diesen Prozessen geschaffen werden. Weitere Informationen zum Lobbyregister finden Sie hier Informationen und Hilfe – Lobbyregister des Deutschen Bundestages.
Alle Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter, die gesetzlich verpflichtet sind, sich in das Register einzutragen, oder die sich freiwillig dort eintragen, müssen einen Verhaltenskodex akzeptieren, der vom Deutschen Bundestag und der Bundesregierung unter Beteiligung der Zivilgesellschaft festgelegt wird. Werden nicht unerhebliche Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex festgestellt, so werden diese Feststellungen im Register veröffentlicht. Auch kann dies Folgen für die Erteilung von Zugangsberechtigungen zum Deutschen Bundestag, für die Beteiligung an öffentlichen Anhörungen der Ausschüsse oder für die Beteiligung von Verbänden und Fachkreisen an Entwürfen von Gesetzesvorlagen der Bundesministerien haben.