Von Anfang an engagiert sich der BDG bei der bereits seit drei Jahren laufenden Überarbeitung dieses für die Genehmigung von Gießereien maßgebenden Regelwerks. Denn: die Vorgaben der sog. BVT-Schlussfolgerungen – also des Dokumentteils mit den Grenzwerten – werden in deutsches Recht übernommen und damit verbindlich für unsere Branche.
Die Datensammlung bildet das Herzstück der BREF-Revision, da aus den zusammengetragenen Messwerten die neuen sog. Emissionsbandbreiten – also Grenzwertefenster – abgeleitet werden, die dann die Grundlage für die nationale Festlegung von Grenzwerten bilden – u.a. in der TA Luft. Da innerhalb der EU die meisten Gießereien in Deutschland beheimatet sind, war es Ziel des BDG, die höchste Anzahl an Daten verglichen mit den anderen EU-Mitgliedstaaten zu erbringen. In vielen telefonischen „Fragebogen-Sprechstunden“ konnte der BDG die teilnehmenden Betriebe beim Ausfüllen der sehr umfangreichen und komplexen Fragebögen beraten und unterstützen. Im Ergebnis stammt mehr als ein Drittel der für die Auswertung zur Verfügung stehenden Fragebögen aus deutschen Gießereien.
Im Februar 2022 lag dann der Entwurf zur Kommentierung vor. Zwar war damit zu rechnen, dass sich in einigen Bereichen strengere Grenzwerte aus den gemeldeten europäischen Messdaten ergeben könnten – aber das, was die EU-Kommission vorgelegt hatte, stellte ein pures Worst-Case-Szenario dar. So sank der in der neuen TA Luft für Staub festgelegte Grenzwert von 10 mg/m3 auf <1 bis 4 mg/m3. Ähnlich verhält es sich bei weiteren Parametern: Bei Aminen, Benzol und Gesamt‑C bewegen sich die vorgeschlagenen Limits bei einem Fünftel bzw. Zehntel der deutschen Grenzwerte. Auch deren Monitoring soll in einem Maße verschärft werden, das jeglichen Anspruch an eine wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit vermissen lässt. Aus den üblichen dreijährlichen Messungen sollen mindestens jährliche, in vielen Fällen sogar halbjährliche, wenn nicht gar monatliche Messverpflichtungen werden.
Nur innerhalb weniger Wochen konnte der BDG mithilfe der Mitgliedsunternehmen diesen Entwurf kommentieren, da nur die Gießereien die Vorgaben hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit in der Praxis bewerten können. Um diese wichtige Arbeit zu erleichtern, hatte der BDG einfach verständliche Kommentarformulare erstellt. Die Anmerkungen aus den Unternehmen sowie vom BDG wurden anschließend über den europäischen Gießereiverband an die für die BREF-Revision zuständige Institution der EU-Kommission in Sevilla übermittelt.