Das LkSG regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte und Vermeidung von Umweltschädigungen in den Lieferketten. Das Gesetz betrifft zunächst die Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern, die ihre Hauptverwaltung bzw. ‑niederlassung, Verwaltungs- bzw. satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland haben, gilt ab 2024 aber auch für Unternehmen mit 1.000 Arbeitnehmern. Umgesetzt wird es vom Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) mit seiner neuen Außenstelle in Borna. Auf europäischer Ebene wird zurzeit ein Gesetz entwickelt, das voraussichtlich auch von kleinen und mittleren Unternehmen mehr verlangen wird.
Information ist alles
Auch wenn die meisten Gießereien nicht direkt von dem Gesetz betroffen sind, stellen doch ihre Kunden, zu deren Lieferkette sie gehören, neue Anforderungen an sie. Darauf gilt es sich vorzubereiten, denn die Kernelemente der Sorgfaltspflichten einzurichten – Risikomanagement, Beschwerdeverfahren und regelmäßige Berichterstattung – braucht Zeit. Der BDG informierte seine Mitglieder laufend über die auf sie zukommende Pflichten und wies sie auf weiterführendes Informationsmaterial hin.
Schon im Dezember 2021 fand ein BDG-Webinar statt, in dem Pia Hackert, CSR- und Nachhaltigkeitsberaterin bei der Nachhaltigkeitsinitiative „Metall Alliance for Responsible Sourcing“ (MARS) und Tim Richter, Berater, Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung, einen Überblick über das Lieferkettengesetz und seine Auswirkungen auf kleinere und mittlere Unternehmen sowie das Angebot von Helpdesk und MARS gaben. Auf dem YouTube-Kanal des Hauses der Gießerei-Industrie ist das Webinar weiterhin abrufbar. Pdfs der Vortragsfolien können beim BDG angefordert werden. Kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes legte der Verband nach und brachte im BDG-Newsletter vom November 2022 und in der Dezemberausgabe der GIESSEREI detaillierte Handlungsempfehlungen auf den Punkt. Nicht ohne auch auf weiteres Informationsmaterial hinzuweisen. Damit können die Gießereien, die sich in Unternehmensstruktur oder ‑größe z.T. genauso unterscheiden wie in ihrer Lieferkettenposition oder in dem von ihr verarbeiteten Rohstoff, einen individuellen Weg hin zu einen tragfähigen Risikomanagement einschlagen.